Dipl. Geol. I.Ratajczak

Angewandte Geologie / Hydrogeologie

Ausgangszustandsbericht nach IED

Rechtliche Grundlage:

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates von 2010 über Industrieemissionen (IE-RL) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung. 

Mit dem AZB soll der Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor Inbetriebnahme der zu genehmigenden Anlage erkundet und dokumentiert werden. Der AZB dient der Beweissicherung. Bei Aufgabe und Rückbau der Anlage muss der mit dem AZB festgestellte Zustand wieder hergestellt werden (Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Absatz 4 Bundes-Imissionsschutzgesetz n. F.). 

Ablauf:

Bei Neuanlagen auf der „grünen Wiese“ werden die für eine potenzielle Boden- und oder Grundwasserbelastung relevanten Anlagenteile und das Gefahrstoffinventar ermittelt. Der Boden und das Grundwasser werden in den entsprechenden relevanten Bereichen dann hinsichtlich des Zustandes vor Einsatz der Gefahrstoffe bei der Neuanlage untersucht. 

Soll eine Neuanlage auf einer bereits gewerblich oder industriell vorgenutzten Fläche errichtet werden, so ist eine Kombination aus Altlastenerkundung (Historische Erkundung, Orientierende Erkundung ggf. Detailerkundung) und AZB-Erkundungen erforderlich. Für den AZB ist dabei nur der Zustand vor Ansiedlung der Neuanlage relevant jedoch können bei der Erkundung Boden- oder Grundwasserbelastungen erfasst werden, die weitere Maßnahmen zur Sanierung oder Sicherung von Altlasten (z.B. auf Grundlage des BBodSchG) erforderlich machen. 

Bei Altanlagen nach BImschG ist der AZB für die gesamte Anlage zu erstellen, wenn ein genehmigungspflichtige Erweiterung oder Änderung erfolgen soll. Für die Erstellung des AZB ist in diesem Fall eine umfangreiche Historische Recherche der bisherigen Nutzung erforderlich, mit der die zeitliche und räumliche Entwicklung der altlastenrelevanten Nutzungen sowie die derzeitige und geplante zukünftige Nutzung erfasst wird. 

Der Ablauf erfolgt in mehreren Stufen:

  • Ermittlung der Grundlagendaten (Archivdaten, Geologie, Hydrogeologie, vorhandene Erkundungsergebnisse etc.)
  • Ermittlung der früheren Nutzung (sofern es sich um Bestandsanlagen oder Nutzung ehemaliger Gewerbestandorte) handelt.
  • Erfassung der derzeitigen Nutzung (relevante Anlagen, Transportwege, Leitungsverläufe etc.)
  • Anlagenbeschreibung / Stoffregister mit Bewertung der AZB-Relevanz
  • Erstellung des Erkundungskonzeptes auf Grundlage der Daten 1 - 4
  • Durchführung der Erkundung
  • Auswertung aller Daten, Erstellung des AZB-Berichtes


Ausschnitt aus einer Tabelle zur Prüfung und Bewertung der eingesetzten Stoffe hinsichtlich der Relevanz für den AZB (noch unvollständiger Bearbeitungsstand)